unser Angebot
Vielleicht willst du mehr als nur
einen Führerschein machen…
Bei uns ist es möglich!
… ob du dich also direkt für den Autoführerschein, einen Intensivkurs, das Fahreignungsseminar oder ein Fahrtraining interessierst, hier kannst du fündig werden.
Neben den Definitionen der einzelnen Führerscheinklassen findest du hier auch alle Themengebiete vom Theorieunterricht aufgeschlüsselt.
die Führerscheinklassen
unser Angebot umfasst diese folgenden Führerscheinklassen.
Natürlich beraten wir dich auch gerne persönlich.
Sprich uns einfach an!

Was du fahren darfst:
- Pkw und Lkw bis 3,5t zulässige Gesamtmasse mit maximal 9 Sitzplätzen
- Du darfst einen Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse anhängen. Der Anhänger darf sogar schwerer sein. Allerdings darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination dann 3,5 t nicht überschreiten.
- Kleinkraftrad (Roller) bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit (Klasse AM).
- Der Autoführerschein setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. (17 Jahre für BF17).
- Traktor bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h).
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
- Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
-
Was du dafür brauchst ist:
• deinen Personalausweis
• ein biometrisches Passfoto
• eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist
• einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
• für BF17 zusätzlich die Anlage zum begleitenden Fahren ab 17 - Den Antrag bekommst du von uns bei deiner Anmeldung.
Das umfasst die Ausbildung:
- Der Theorieunterricht umfasst 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
- Die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung 5 Überland- 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
Was du über die Prüfungen wissen solltest:
- Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen
- Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
- (Für BF17: den Kartenführerschein erhältst du mit Erreichen deiner Volljährigkeit beim Straßenverkehrsamt in Bonn)
Die begleitende Person für BF17…
- … ist mindestens 30 Jahre alt
- … hat seit mindestens 5 Jahren einen PKW-Führerschein.
- … hat nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister.

Was du fahren darfst:
- ein Fahrzeug der Klasse B (3,5t zulässige Gesamtmasse) mit Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 4.250 kg nicht überschreiten.
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
- Wenn du bereits einen Führerschein der Klasse B besitzt wird erst die Fahrerschulung durchgeführt und anschließend die Eintragung auf deinem Führerschein beantragt. Dafür benötigst du dann:
-
• deinen Personalausweis oder Reisepass
• ein biometrisches Passfoto
• eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
Was du über die Schulung wissen solltest:
- Der theoretische Teil umfasst mindestens 2,5 Stunden (150 min).
- Der praktische Übungsstoff umfasst mindestens 3,5 Stunden (210 min).
- Und eine Fahrpraktische Übung von mindestens 60 Minuten.

Was du fahren darfst:
- Motorräder mit höchstens 125cm³ Hubraum. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
- Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei einer Leistung von maximal 15 kW
- Wir bieten auf Wunsch auch eine Ausbildung auf Automatik-Motorrädern an.
Die Voraussetzungen für die Klasse:
- mindestens 5 Jahre den Führerschein für Klasse B besitzen
- das Mindestalter beträgt 25 Jahre
- die Klasse B196 darf nur in Deutschland genutzt werden
Das umfasst die Ausbildung:
- Der Theorieunterricht umfasst 4 Doppelstunden (90 min.) klassenspezifischen Zusatzstoff
- Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 5 Doppelstunden (90 min.). Weitere Stunden sind bei Bedarf selbstverständlich möglich.

Was du fahren darfst:
- ein Zugfahrzeug der Klasse B (3,5t zulässige Gesamtmasse) mit Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
- Klasse BE kannst du entweder gemeinsam mit der Klasse B beantragen oder natürlich auch einzeln wenn du bereits im Besitz der Klasse B bist
-
Was du dafür brauchst:
• deinen Personalausweis oder Reisepass
• ein biometrisches Passfoto eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
• (einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs) - Den Antrag für das Stadthaus bekommst du bei uns in der Fahrschule.
Das umfasst die Ausbildung:
- die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung mindestens 3 Überland- 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt.
- eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgesehen.

Was du fahren darfst:
- zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Der Motor darf höchstens 50cm³ Hubraum bzw. 4kW im Falle eines Elektromotors haben.
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen bis zu einem Gewicht von 350 kg (Leermasse) gefahren werden, solange auch hier die Motorisierung den obigen Kriterien entspricht
- Die Führerscheinklasse AM setzt ein Mindestalter von 15 Jahren voraus (Dies gilt nur in NRW).
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
- Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor deinem 15. Geburtstag stellen.
-
Was du dafür brauchst:
• deinen Personalausweis oder Reisepass
• ein biometrisches Passfoto
• eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
• einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs - Den Antrag für das Stadthaus bekommst du bei uns in der Fahrschule.
Das umfasst die Ausbildung
- Der Theorieunterricht umfasst 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff.
- Die praktische Ausbildung umfasst eine Grundausbildung ohne weitere Sonderfahrten.
Was du über die Prüfungen wissen solltest:
- Die theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.
- Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren ablegen.

Was du fahren darfst:
- Motorräder mit höchstens 125 cm³ Hubraum bzw. 11 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei einer Leistung von maximal 15kW.
- Die Führerscheinklasse A1 setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus.
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
- Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor deinem 16. Geburtstag stellen.
-
Was du dafür brauchst:
• deinen Personalausweis oder Reisepass
• ein biometrisches Passfoto
• eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
• einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs - Den Antrag kannst du bei uns in der Fahrschule ausfüllen.
Das umfasst die Ausbildung:
- Der Theorieunterricht umfasst 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff.
- Die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung 5 Überland- 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
Was du über die Prüfungen wissen solltest:
- Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinem 16.Geburtstag ablegen.
- Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 16 Jahren ablegen.

Was du fahren darfst:
- Motorräder mit höchstens 35 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen.
- Die Führerscheinklasse A2 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
- Die Führerscheinklasse A2 setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
- Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate vor deinem 18. Geburtstag stellen.
-
Was du dafür brauchst ist:
• deinen Personalausweis oder Reisepass
• ein biometrisches Passfoto
• eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
• (einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs) - Den Antrag kannst du bei uns in der Fahrschule ausfüllen.
Das umfasst die Ausbildung:
- Der Theorieunterricht umfasst bei Ersterteilung 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff.
- [Bei einer Erweiterung sind es lediglich 6 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.]
- Die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
Was du über die Prüfungen wissen solltest:
- Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinem 18.Geburtstag ablegen.
- Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren ablegen.
Was du über die Aufstiegsregelung wissen solltest:
Wenn du bereits zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 bist musst du für den Aufstieg zur Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung absolvieren. Die Vorbereitung auf diese Prüfung muss in einer Fahrschule erfolgen.

Was du fahren darfst:
- Motorräder ohne Begrenzungen.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Begrenzungen.
- Die Führerscheinklasse A setzt bei einem Direkteinstieg ein Mindestalter von 24 Jahren voraus.
- Der Aufstieg von A2 auf A setzt ein Mindestalter von 20 Jahren voraus.
Was du über den Antrag beim Straßenverkehrsamt wissen solltest:
- Du kannst den Führerscheinantrag schon sechs Monate Erreichen des Mindestalters stellen.
-
Was du dafür brauchst:
• deinen Personalausweis oder Reisepass
• ein biometrisches Passfoto
• eine Sehtestbescheinigung die nicht älter als zwei Jahre ist
• (einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs) - Den Antrag für das Stadthaus bekommst du bei uns in der Fahrschule
Das umfasst die Ausbildung:
- Der Theorieunterricht umfasst bei Ersterteilung 12 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff. Bei einer Erweiterung sind es lediglich 6 Doppelstunden (90 min) Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff.
- Die praktische Ausbildung umfasst nach der Grundausbildung 5 Überland- 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten
Was du über die Prüfungen wissen solltest:
- Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters ablegen.
- Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Was du über die Aufstiegsregelung wissen solltest:
Wenn du bereits zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 bist musst du für den Aufstieg zur Klasse A lediglich eine praktische Prüfung absolvieren. Die Vorbereitung auf diese Prüfung muss in einer Fahrschule erfolgen

Was du fahren darfst:
- Fahrräder (einspurig und einsitzig) mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
- Die Führerscheinklasse Mofa setzt ein Mindestalter von 15 Jahren voraus.
- Eine behördliche Anmeldung ist nicht notwendig.
Das umfasst die Ausbildung:
- Der Theorieunterricht umfasst 6 Doppelstunden (90 min).
- Die praktische Ausbildung umfasst mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten.
Was du über die Prüfungen wissen solltest:
- Wenn du die praktische Ausbildung erfolgreich absolviert hast, stellen wir dir eine Ausbildungsbescheinigung aus. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
- Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die theoretische Prüfung wird beim TÜV abgelegt. Damit dir dort die Mofaprüfbescheinigung ausgestellt werden kann, ist ein Passbild von dir nötig.
Der Theorieunterricht
Der theoretische Teil der Ausbildung gliedert sich in 14 Themen. Unten siehst du, was die verschiedenen Themen beinhalten. Der Einstieg in den Theorieunterricht ist nicht an ein bestimmtes Thema gebunden. Du musst nicht alle 14 Themen besuchen, um die Prüfung ablegen zu können, verpflichtend sind allerdings die Themen 13 und 14.
○ Körperliche Fähigkeiten
○ Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten ( Alkohol / Drogen )
○ Psychische und soziale Voraussetzungen
○ Besondere Gefühls- und Stressbelastung im Straßenverkehr
○ Beeinflussung des Verkehrsverhalten
○ Selbstbilder/ Fahrerrollen
○ Gesetze und Verordnungen für den Straßenverkehr
○ Fahrerlaubnisklassen
○Zulassung von Fahrzeugen
○FahrzeuguntersuchungenVersicherung
○ Bedeutung /Nutzung und Gefahren von Verkehrswegen
○ Landstraße / Autobahn
○ Bahnübergange
○ Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelung
○ Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
○ Besonderheiten und Verhalten
○ Partnerschaftliches Verhalten
○ Geschwindigkeitsvorschriften
○ Anpassung an Straßen- und Verkehrsverhältnisse, sowie an Witterungs- und Sichtverhältnisse
○ Anhalteweg
○ Sicherheitsabstände
○ Anfahren / Einfahren
○ Vorbeifahren/ Überholen
○ Abbiegen / Wenden
○ Halten und Parken
○ Fahren mit Licht
○ Verhalten nach Verkehrsunfall
○ Ahndung von Fehlverhalten
○ Fahrereignungsregister
○ Entzug der Fahrerlaubnis
○ Lebenslanges Lernen
○ Besondere Risikofaktoren bei Fahranfängern/ bei jungen Fahrern und älteren Fahrern
○ Technische Bedienungen und umweltbewuster Umgang mit Kraftfahrzeugen.
○ Fahrzeugbedienung
○ Bremsen
○Anhängerbetrieb
Intensivkurse
Mit vorheriger Absprache sind bei uns auch Intensivkurse möglich. Sprich uns dazu im Fahrschulbüro an und wir prüfen ob die Kapazitäten es ermöglichen.
Wir bieten dir an, zwei Wochen lang (jeweils von Montag bis Freitag) Fahrstunden zu nehmen.
Wichtig ist aber auch, dass du genügend Zeit hast und ebenso flexibel bist, damit genügend Termine stattfinden können.
Interessiert? Sprich uns an!
Fahrtraining
Du fühlst dich unsicher im Straßenverkehr?
Du hast Angst vorm Parken?
Oder du bist einfach schon länger nicht mehr selbst gefahren?
Wir hätten da eine Idee:
Mit unserem individuellen Auffrischungsangebot fördern wir gezielt deine Fähigkeiten am Steuer – und du wirst sehen, dass dein Spaß am Fahren sehr bald zurück kehrt.
Wir freuen uns auf dich!
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Du darfst nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland mit deinem ausländischen (nationalen) Führerschein in der Regel ein halbes Jahr fahren, danach musst du ihn in einen deutschen (EU-)
Führerschein umschreiben lassen.
Für viele verschiedene Länder gibt es verschiedene Anforderungen bezüglich der Fahrpraxis und oder
Theorie. Das Straßenverkehrsamt wird dir beantworten, was in deinem konkreten Fall erforderlich
ist.
Was du für eine Umschreibung in jedem Fall brauchst sind folgende Dinge:
- deinen Ausweis oder Pass
- ein aktuelles Passfoto
- eine Anmeldebescheinigung von unserer Fahrschule
- deinen Original-Führerschein
- eine deutsche Übersetzung deines Führerscheins*
- eine Sehtestbescheinigung
* Infos dazu bekommst du beim ADAC, Godesberger Allee 127, 53175 Bonn
Deinen deutschen/EU-Führerschein beantragst du beim Straßenverkehrsamt.
Die Bearbeitungszeit beläuft sich in der Regel auf 4-6 Wochen.
Die theoretische Prüfung kann in verschiedenen Sprachen abgelegt werden. Entsprechendes Lernmaterial können wir für die gegen eine Anzahlung gerne bestellen.
Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung solltest du ein paar Übungsstunden vereinbaren.
Gerne beraten wir dich auch persönlich. Sprich uns einfach an!
Aufbauseminar für Fahranfänger*innen
// ASF
Du bist in deiner Probezeit auffällig geworden? Hast eine rote Ampel nicht gesehen oder warst einfach etwas zu schnell unterwegs?
Nachdem du eine schriftliche Aufforderung bekommen hast, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teil zu nehmen, musst du dich in einer Fahrschule zu einem ASF anmelden. Wenn du an diesem Seminar dann allerdings nicht teilnimmst, kann dir sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Und das umfasst ein solches Seminar
- 4 Sitzungen zu je 135 Minuten
- eine Beobachtungsfahrt (keine Angst, das ist keine Prüfung)
Wir sind Mitglied eines Zusammenschlusses Bonner Fahrschulen, die Aufbauseminare im Wechsel anbieten. Dadurch finden das ganze Jahr über Kurse statt.
Ruf uns bei Fragen gerne an, wir helfen dir dann weiter!
Das Fahreignungsseminar
// FES
Zielstellung
Mit dem Fahreignungsseminar möchten wir erreichen, dass du dein Fahrverhalten überdenkst, es änderst und dich zukünftig regelkonform im Straßenverkehr verhältst.
Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhaltensweisen, die die Sicherheit im Straßenverkehr betreffen gemeinsam analysiert und korrigiert. Ebenso wirst du zur Selbstreflexion ermutigt und bei der
Entwicklung alternativer Verhaltensweisen unterstützt.
Das Seminar setzt sich aus den folgenden zwei Teilmaßnahmen zusammen
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme:
Diese umfasst zwei Module zu je 90 Minuten
bei einer/einem qualifizierten Fahrlehrer*in
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme:
Diese umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten,
die von speziell ausgebildeten Verkehrs-
psycholog*innen betreut werden
Bei einem Punktestand von 1 – 5 Punkten wird dir durch die Teilnahme am Fahreignungsseminar ein Punkt erlassen. Es ist also ratsam das Seminar zu besuchen, bevor der sechste Punkt zu Buche steht. Alle fünf Jahre hast du die Möglichkeit über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Solange es eben nicht mehr als fünf sind.
Allgemeine Infos zu dem neuen Punktesystem
1 – 3 Punkte:
Vormerkung durch die Behörde. Der Punkteabbau durch das FES ist möglich, die Behörde wird dich zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht darüber informieren.
4 – 5 Punkte:
Ermahnung durch die Behörde. Der Punkteabbau durch das FES ist möglich, die Behörde weist dich nun schriftlich auf diese Möglichkeit hin.
6 – 7 Punkte:
Verwarnung zur Verbesserung des Verhaltens im Straßenverkehr. Du bekommst erneut einen schriftlichen Hinweis auf das FES.
8 Punkte:
Entzug der Fahrerlaubnis